Der Kreis Paderborn ist gesetzlich verpflichtet, die angemessenen Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger zu übernehmen. Doch was genau ist angemessen, wie hoch darf die Miete sein? Ab Mitte Januar startet der Kreis deshalb eine groß angelegte Vermieterbefragung.
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