Das Verwaltungsgericht hat jetzt einem Investor, der auf dem Gelände der Gemeinde Borchen ein Windrad mit einer Gesamthöhe von 180 Metern errichten will, Recht gegeben. Dem Gericht zufolge begrenzt der Flächennutzungsplan die Höhe der Anlagen nicht. Der Kreis Paderbornmuss nun erneut über den Antrag des Investors entscheiden.
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